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Abgeschlossenheitsbescheinigung

 

Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde über die Abgeschlossen- heit von Wohnungen in einem Gebäude mit mehreren Wohnungen (z.B. Eigentumswohnungen).

 

Diese Bestätigung wird nur dann ausgestellt, wenn die Wohnung baulich vollkommen von anderen Gebäuden getrennt ist und über einen eigenen Zugang verfügt.

 

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung muss der Bauherr zusammen mit der Teilungserklärung beim Grundbuchamt vorlegen, erst danach werden die Wohnungsgrundbücher angelegt.

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