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Abschreibung

 

Wertminderung oder Wertverlust von Wirtschaftsgütern, z.B. Immobilien, der steuerlich zu einem bestimmten Prozentsatz geltend gemacht werden kann.

 

Der jährliche Betrag der Abschreibung errechnet sich, indem die einmaligen Herstellungskosten oder Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer der Immobilie verteilt werden.

 

Man unterscheidet die lineare Abschreibung, bei der Beträge gleich bleibender Höhe geltend gemacht werden, von der degressiven Abschreibung, bei der anfangs hohe und später geringere Beträge abgesetzt werden.

 

[ Hinweis ]

Die Art und Weise, auf die die Immobilie in Ihren Besitz gekommen ist, spielt eine Rolle für die Bemessungsgrundlage des jährlichen Betrags sowie die Methode der Abschreibung.

 

Bei Eigenbau dienen die Herstellungskosten als Grundlage, beim Hauskauf oder Wohnungskauf sind es die Anschaffungskosten.

 

Außerdem hat einzig der Bauherr die Wahl zwischen der linearen und der degressiven Abschreibungsmethode. Käufern steht die degressive Abschreibung nur dann zur Verfügung, wenn sie die Immobilie noch im Jahr der Fertigstellung erwerben.

Lineare Abschreibung

Kaufbetrag/Fertigstellungskosten: 180.000 €

 

Bis Baujahr 1924

Jahr

Abschreibung

Jahresbetrag

 

 

01-40

2,50%

4.500 €

 

 

 

Ab Baujahr 1925

Jahr

Abschreibung

Jahresbetrag

 

 

01-50

2,00%

3.600 €

 

 

 

 

Degressive Abschreibung

Fertigstellungskosten: 180.000 €

 

Wohngebäude

Jahr

Abschreibung

Jahresbetrag

Periode

Insgesamt

01-10

4,00%

7.200 €

72.000 €

72.000 €

11-18

2,50%

4.500 €

36.000 €

108.000 €

19-50

1,25%

2.250 €

72.000 €

180.000 €

 

Wirtschaftsgebäude

Jahr

Abschreibung

Jahresbetrag

Periode

Insgesamt

01-04

10,00%

18.000 €

72.000 €

72.000 €

05-07

5,00%

9.000 €

27.000 €

99.000 €

08-25

2,50%

4.500 €

81.000 €

180.000 €

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