Absetzung für Abnutzung
Wertverlust von wirtschaftlichen Gütern (z.B. Immobilien), der durch die reine Nutzung zustande kommt und sich steuerlich geltend machen lässt.
Da die Absetzung für Abnutzung über mehrere Jahre erfolgt, werden zur Ermittlung der jährlichen Summe die Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten mit der Dauer der Gebäudenutzung verrechnet.
Eine Absetzung für Abnutzung verläuft entweder linear (konstante Jahresbeträge) oder degressiv (in den Anfangsjahren hohe und später geringere Jahresbeträge).
[ Hinweis ]
Der jährlich absetzbare Betrag richtet sich nach der Art und Weise, auf die die Immobilie erworben wurde.
Beim Hauskauf oder Wohnungskauf werden die Anschaffungskosten zur Bemessung herangezogen, beim Hausbau sind es die Herstellungskosten.
Eine Wahl zwischen degressiver und linearer Absetzung ist den Bauherrn vorbehalten. Käufer von Immobilien können lediglich die lineare Methode nutzen, es sei denn, die Immobilie wird noch im Jahr der Fertigstellung erworben.