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Abtretung

 

Übertragung von Rechten auf einen anderen bzw. neuen Gläubiger. So kann z.B. ei Grundpfandrecht, das der Sicherung einer Baukredit Summe dient, vom bisherigen Kreditgeber auf einen neuen übertragen werden.

 

Zwar muss auch die Abtretung im Grundbuch vermerkt werden, doch ist das weniger kostspielig als eine neue Grundschuldbestellung.

 

Voraussetzung ist das Einverständnis des neuen Gläubigers in die Bedingungen der abgetretenen Grundschuld.

 

[ Hinweis ]

Eine Abtretung ist vor allem im Zusammenhang mit einer Umschuldung nach Ende der Zinsbindung lukrativ.

 

Möglich ist auch die Teilabtretung einer Grundschuld oder die Abtretung von Ansprüchen aus Bausparverträgen, Investmentfonds und Lebensversicherungen.

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