•  

AfA

 

Steuerliche Geltendmachung der Wertabnahme eines Wirtschafts- guts, z.B. eines Gebäudes, die sich aus der Nutzung über mehrere Jahre ergibt.

 

Zur Ermittlung der jährlichen Absetzungssumme werden die Kosten der Anschaffung bzw. Herstellung auf die Nutzungsdauer der Immobilie umgelegt.

 

Während bei der linearen AfA jährlich gleich hohe Beträge abgeschrieben werden, stützt sich die degressive AfA auf anfangs hohe und mit der Zeit sinkende Beträge.

 

[ Hinweis ]

Der jährlich absetzbare Betrag errechnet sich aus den Herstellungskosten, sofern Sie selbst gebaut haben. Bei Kauf werden die Anschaffungskosten herangezogen.

 

Als Käufer können Sie eine degressive Absetzung nur dann nutzen, wenn Sie die Immobilie noch im Jahr der Fertigstellung erworben haben. Der Bauherr dagegen haben stets die Wahl zwischen der degressiven und der linearen Methode.

Lineare Abschreibung

Kaufbetrag/Fertigstellungskosten: 180.000 €

 

Bis Baujahr 1924

Jahr

Abschreibung

Jahresbetrag

 

 

01-40

2,50%

4.500 €

 

 

 

Ab Baujahr 1925

Jahr

Abschreibung

Jahresbetrag

 

 

01-50

2,00%

3.600 €

 

 

 

 

Degressive Abschreibung

Fertigstellungskosten: 180.000 €

 

Wohngebäude

Jahr

Abschreibung

Jahresbetrag

Periode

Insgesamt

01-10

4,00%

7.200 €

72.000 €

72.000 €

11-18

2,50%

4.500 €

36.000 €

108.000 €

19-50

1,25%

2.250 €

72.000 €

180.000 €

 

Wirtschaftsgebäude

Jahr

Abschreibung

Jahresbetrag

Periode

Insgesamt

01-04

10,00%

18.000 €

72.000 €

72.000 €

05-07

5,00%

9.000 €

27.000 €

99.000 €

08-25

2,50%

4.500 €

81.000 €

180.000 €

  Weiter zu: [  Amtlicher Lageplan ]
  Zurück zu: [  Abtretung ]
  Zu den Übersichtsseiten: [  A-F ] [ G-O ] [ P-Z ]

Baukredit Zins-Check

Vorhaben

Zinsbindung

Objektwert

Euro

Kreditsumme

Euro

Tilgung

%

Verschaffen Sie sich mit dem Baukredit Zins-Chart bei Kredit Magazin einen Überblick über die Zinsentwicklung der letzten Jahre:

Direkt zur [ Zinsentwicklung ]