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Auflassung

 

Förmliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie (gemäß § 873 BGB).

 

Die Auflassung muss unter Anwesenheit beider Parteien geschehen und durch eine notarielle Beurkundung bestätigt werden.

 

Durch die Auflassung wird das Eigentum jedoch noch nicht an den Käufer übertragen: Erst nach der Überweisung der Baukredit Summe und der entsprechenden Eintragung ins Grundbuch geht das Eigentum an den Käufer über.

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