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Aufteilungsplan

 

Eine Bauzeichnung, die die Aufteilung einer Immobilie in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum sowie die genaue Größe und Lage der einzelnen Nutzungseinheiten dokumentiert.

 

Für gewöhnlich sind die einzelnen Segmente im Aufteilungsplan fortlaufend nummeriert und dadurch genau identifizierbar.

 

Der Aufteilungsplan wird von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt und muss zusammen mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung und der Teilungserklärung beim Grundbuchamt eingereicht werden.

 

[ Hinweis ]

Wer eine Immobilie in Form von Eigentumswohnungen oder Gewerbeflächen veräußern möchte, unterteilt die Räumlichkeiten in Sondereigentum (Wohnungseigentum bzw. Teileigentum) und gemeinschaftlich genutzte Eigentumsanteile.

 

Diese Einteilung dokumentiert der Bauherr in einem Aufteilungsplan und lässt ihn von der Bauaufsichtsbehörde bestätigen.

 

Erst wenn er den Aufteilungsplan beim Grundbuchamt einreicht, werden die so genannten Wohnungsgrundbücher angelegt und die Teilung ist wirksam.

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