Baugenehmigung
Schriftlicher Bescheid der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, dass das Bauvorhaben aus Sicht der öffentlichen Gesetzgebung so durchgeführt werden kann, wie im Bauantrag beschrieben.
Für jedes Bauvorhaben, also auch Umbauten oder Erweiterungen,
ist eine Baugenehmigung absolute Voraussetzung. Vor ihrer Erteilung kann zwar die Baufinanzierung in die Wege geleitet,
jedoch keine konkrete Baumaßnahme durchgeführt werden.
Die Baugenehmigung kann an Auflagen gebunden sein, die sich dann nach der jeweiligen Landesbauordnung richten. In jedem Fall ist sie gebührenpflichtig und zeitlich befristet.
[ Hinweis ]
Die Baugenehmigung erfolgt in Form einer Bauanzeige oder eines Bauscheins. Was Sie genau benötigen, entnehmen Sie der jeweiligen Landesbauordnung.
Während z.B. ein Bauschein die Genehmigung einer Baumaßnahme enthält, kann für den Wohnungsbau eine Bauanzeige ausreichen.
In jedem Fall sollten Sie niemals ein Bauvorhaben ohne Baugenehmigung beginnen, sonst laufen Sie Gefahr, den Bau abreißen und Baugeld zahlen zu müssen. Aus diesem Grund sollte die Baugenehmigung stets auf der Baustelle verfügbar sein.