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Bauherr

 

Derjenige, der in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ein Bauvorhaben durchführt oder durch Dritte durchführen lässt.

 

Rechtlich gesehen trägt der Bauherr alle Risiken bei der Vorbereitung und Durchführung des Bauvorhabens. Dazu zählt insbesondere das Bauherrenhaftungsrisiko, d.h. bei der Einreichung des Bauantrags muss der Bauherr eine Haftpflichtversicherung nachweisen.

 

Über die technische und architektonische Umsetzung sowie die entscheidet letztlich der Bauherr, auch für die Baufinanzierung ist er verantwortlich.

 

[ Hinweis ]

Auf den Bauherrn kommen zahlreiche Pflichten und Behördengänge zu, die so genannten Bauherrenpflichten. Erkundigen Sie sich im Voraus, welche Unterlagen und Dokumente auf welchen Ämtern von Ihnen verlangt werden.

 

Vordrucke, Formulare und Anträge finden Sie in den meisten Fällen im Internet auf den Serviveseiten der entsprechenden Behörden. Von Belang sind folgende Ämter:

 

- Bau- und Wohnungsamt

- Bauaufsichtsbehörde

- Bauplanungsamt

- Finanzamt

- Grundbuchamt

- Gutachterausschuss

- Katasteramt bzw. Liegenschaftsamt

- Straßenbauamt

- Tiefbauamt

- Umweltamt

 

Während das Grundbuchamt seinen Sitz im zuständigen Amtsgericht hat, finden Sie die meisten anderen Ämter in den Bezirksämtern großer Städte, den Behörden kreisfreier Städte oder den Landkreis- behörden.

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