Bausparvertrag
Langfristiger Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den der Darlehensnehmer nach Leistung von Bausparbeiträgen einen rechtlichen Anspruch auf ein niedrig versinzlichen Baukredit erhält.
Grundlegendes Prinzip bei einem Bausparvertrag ist die Gegen- seitigkeit: Erst nach Erreichen einer bestimmten Ansparsumme wird der Kredit zugeteilt.
Der Bausparvertrag wird über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen, die bei Vertragsabschluss ebenso wie die Höhe der Zinsen vereinbart wird.