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Bebauungsplan

 

Rechtsverbindlicher Leitplan, der alle zulässigen baulichen Nutzungen der Grundstücke innerhalb des Plangebiets festlegt.

 

Nach dem Öffentlichkeitsprinzip kann jedermann den Bebauungsplan beim jeweiligen Bauamt einsehen, um herauszufinden, inwieweit ein bestimmtes Grundstück bebaut werden kann.

 

Der Bebauungsplan basiert auf dem Flächennutzungsplan, im Gegensatz zu diesem ist er jedoch verbindlich.

 

[ Hinweis ]

Der Bebauungsplan regelt die zukünftige bauliche Gestaltung des betreffenden Gebiets. Er umfasst Details zu

 

- Straßen, Grünanlagen und bebaubaren Flächen

- überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen

- Verkehrsflächen

- Bauweise

- Baugrenzen

- Anzahl der Geschosse

- Mindestmaßen der Baugrundstücke

- Flächen für Nebenanlagen (Spielflächen, Stellplätze, Garagen)

- Flächen, die für die Bebauung mit Familienheimen vorgesehen sind

- nicht zu bebauende Flächen

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