Beleihungsgrenze
Prozentsatz des Beleihungswerts einer Immobilie, bis zu dem Baufinanzierer ein Objekt beleihen.
Bei vielen Geschäftsbanken wird die Beleihungsgrenze bei 80% angesetzt, in den meisten Fällen liegt sie jedoch bei 60%, manchmal sogar nur bei 45%. Die Geldmittel für solche Baukredite beschafft sich die Bank durch Veräußerung von Pfandbriefen.
Die Festlegung der Beleihungsgrenze geschieht auf Basis von Bodenwert sowie Gebäudewert, bei vermieteten Objekten wird außerdem der Ertragswert mit herangezogen.
[ Hinweis ]
Ein Baukredit, der innerhalb der Beleihungsgrenze liegt und durch ein erstrangiges Grundpfandrecht abgesichert ist, wird als 1a-Hypothek bezeichnet. Auch 1b-Hypotheken sind möglich, d.h. dass die Bank ihre Beleihungsgrenze zugunsten des Kreditnehmers überschreitet.
Solche Hypotheken werden durch eine Nachrangfinanzierung abgesichert, müssen aber zusätzlich durch Bürgschaften aus öffentlicher Hand gedeckt werden. Außerdem verlangt das Kredit Institut in der Regel einen Zinsaufschlag, der etwa 0,5% ausmacht.