Beleihungsobjekt
Immobilie (Grundstück, Wohnung oder sonstiges Gebäude), die zur Absicherung der Baufinanzierung herangezogen wird.
Das Beleihungsobjekt lässt sich bis zur Beleihungsgrenze belasten und ist nicht notwendig identisch mit dem Objekt, in das der Kredit investiert wird.