Betriebskosten
Laufende Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Grundstücks entstehen.
Reinigungs- und Wartungskosten gehören zu den Betriebskosten, Kosten für Instandhaltung und Reparaturen jedoch nicht.
Die Betriebskosten lassen sich im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen als Mietnebenkosten auf die Mieter umlegen.
[ Hinweis ]
Laut der II. Berechnungsverordnung enthalten die Betriebskosten vor allem
- Grundsteuer
- Wasserversorgung und Entwässerung
- Straßenreinigung und Müllabfuhr
- Schornsteinfeger
- Hauswart
- Aufzugskosten
- Beleuchtung
- Gartenpflege
- Gemeinschaftsantenne
- Sach- und Haftpflichtversicherungen
Aufwendungen für Warmwasser und Heizung müssen verbrauchs- abhängig abgerechnet werden.