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Betriebskosten

 

Laufende Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Grundstücks entstehen.

 

Reinigungs- und Wartungskosten gehören zu den Betriebskosten, Kosten für Instandhaltung und Reparaturen jedoch nicht.

 

Die Betriebskosten lassen sich im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen als Mietnebenkosten auf die Mieter umlegen.

 

[ Hinweis ]

Laut der II. Berechnungsverordnung enthalten die Betriebskosten vor allem

 

- Grundsteuer

- Wasserversorgung und Entwässerung

- Straßenreinigung und Müllabfuhr

- Schornsteinfeger

- Hauswart

- Aufzugskosten

- Beleuchtung

- Gartenpflege

- Gemeinschaftsantenne

- Sach- und Haftpflichtversicherungen

 

Aufwendungen für Warmwasser und Heizung müssen verbrauchs- abhängig abgerechnet werden.

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