Briefgrundschuld
Eine Grundschuld, die zur Kredit Absicherung ins Grundbuch eingetragen brieflich beurkundet wird. Erst mit der Übergabe des Grundschuldbriefs an den Gläubiger wird die Grundschuld wirksam.
Die Briefgrundschuld berechtigt den Gläubiger, die Immobilie durch eine Zwangsvollstreckung zu verwerten, falls der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist.
Zwar bedeutet die Briefgrundschuld zusätzliche Sicherheit für Ihren Baufinanzierer, verursacht jedoch Kosten. Die heute übliche Form der Grundschuldbestellung ist daher die günstigere Buchgrundschuld.