•  

Buchgrundschuld

 

Eine Grundschuld, die zur Kredit Sicherung ins Grundbuch eingetragen wird.

 

Ist der Kreditnehmer insolvent, kann der Gläubiger seine Ansprüche geltend machen und die Immobilie durch eine Zwangsvollstreckung verwerten.

 

Die Buchgrundschuld ist die heute gängige Form der Grundschuld, da bei einer zusätzlichen brieflichen Beurkundung (Briefgrundschuld) weitere Gebühren anfallen.

  Weiter zu: [  Cap-Darlehen ]
  Zurück zu: [  Briefgrundschuld ]
  Zu den Übersichtsseiten: [  A-F ] [ G-O ] [ P-Z ]

Baukredit Zins-Check

Vorhaben

Zinsbindung

Objektwert

Euro

Kreditsumme

Euro

Tilgung

%

Verschaffen Sie sich mit dem Baukredit Zins-Chart bei Kredit Magazin einen Überblick über die Zinsentwicklung der letzten Jahre:

Direkt zur [ Zinsentwicklung ]