Buchgrundschuld
Eine Grundschuld, die zur Kredit Sicherung ins Grundbuch eingetragen wird.
Ist der Kreditnehmer insolvent, kann der Gläubiger seine Ansprüche geltend machen und die Immobilie durch eine Zwangsvollstreckung verwerten.
Die Buchgrundschuld ist die heute gängige Form der Grundschuld, da bei einer zusätzlichen brieflichen Beurkundung (Briefgrundschuld) weitere Gebühren anfallen.