Courtage
Maklerlohn für die Vermittlung eines Vertrags oder den Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsabschluss.
Laut § 652 BGB besteht ein Anspruch auf Courtage nur dann, wenn der Vertrag durch Vermittlung oder Nachweis des Maklers tatsächlich zustande kommt.
Die Courtage errechnet sich prozentual aus dem Kaufpreis der vermakelten Immobilie oder bei Mietverträgen aus einem Mehrfachen der Nettomiete. Sie beträgt in der Regel mindestens 3,48% der Objektkosten und muss bei der Baufinanzierung einkalkuliert werden.