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Darlehensnehmer

 

Natürliche bzw. juristische Person oder Körperschaft des öffentlichen Rechts, der von einem Kreditinstitut ein Kredit zu einem gebührenden Zinssatz zur Verfügung gestellt wird.

 

Der Darlehensnehmer hat den Baukredit gemäß der vertraglichen Konditionen zurückzuzahlen.

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