Eigenheimzulage
Staatliche Subvention zur Schaffung von Wohneigentum für Eigentümer selbst genutzter Immobilien, deren Kaufvertrag bzw. Bauantrag vor dem 01. Januar 2006 datiert ist.
Gefördert wird, wer die Einkommensgrenze von 70.000 € (Alleinstehende) bzw. 140.000 € (Verheiratete) in zwei Jahren nicht überschreitet. Mit jedem Kind erhöht sich diese Grenze um 30.000 €.
Die Eigenheimzulage läuft über maximal acht Jahre und beläuft sich auf 1% der Herstellungskosten bzw. Anschaffungskosten jährlich, höchstens jedoch 1.250 €, zuzüglich einer Kinderzulage von ca. 800 € pro Kind.
[ Hinweis ]
Zwar beginnt der Förderzeitraum bereits mit dem Jahr der Fertigstellung bzw. Anschaffung, doch wird die Subvention erst ab dem Nutzungsbeginn gezahlt.
Wer also die neue Immobilie nicht im Erwerbs- bzw. Fertigstellungsjahr bezieht, verliert ein Jahr Förderung.
Neben der Kinderzulage wird eine Sonderzulage von jährlich 205 € für den Neubau von Niedrigenergiehäusern entrichtet.