Einheitswert

 

Ehemaliger Richtwert für Grundstücke und Gebäude zur Bemessung der Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und Gewerbesteuer, der Vermögens- sowie der Erbschafts- und Schenkungssteuer, der jährlich vom Finanzamt festgelegt wurde.

 

Seit 1997 orientieren sich Erbschafts- und Grunderwerbsteuer stattdessen am so genannten Grundbesitzwert, der auf dem Ertrag des bebauten Grundstücks basiert.

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