Einheitswert
Ehemaliger Richtwert für Grundstücke und Gebäude zur Bemessung der Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und Gewerbesteuer, der Vermögens- sowie der Erbschafts- und Schenkungssteuer, der jährlich vom Finanzamt festgelegt wurde.
Seit 1997 orientieren sich Erbschafts- und Grunderwerbsteuer stattdessen am so genannten Grundbesitzwert, der auf dem Ertrag des bebauten Grundstücks basiert.