Erschließung
Sämtliche Maßnahmen von Gemeinden und Versorgungsträgern,
die notwendig sind, um ein Grundstück baureif zu machen.
Dazu zählt der Bau von Straßen samt Gehwegen, Beleuchtung und Grünanlagen, die Anbindung an die Kanalisation, an die Wasser-, Gas-, Wärme- und Elektrizitätsversorgung sowie ans Telekommuni- kationsnetz.
Der Eigentümer leistet gemäß der kommunalen Gebührenordnung einen Erschließungsbeitrag zu den Erschliessungskosten der Gemeinde.