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Erschließungsbeitrag

 

Gemäß §§ 127 ff. BauGB der Beitrag, mit dem sich der Eigentümer an den Erschließungskosten für sein Grundstück beteiligt.

 

Der Erschließungsbeitrag richtet sich nach der entsprechenden kommunalen Satzung und beläuft sich auf etwa 90% aller Kosten,

die die Gemeinde aufgewendet hat.

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