Erschließungskosten
Sämtliche Kosten der Gemeinden und Versorgungsträger, die bei der Erschließung eines Grundstücks entstehen.
Darunter fallen Kosten für den Bau von Straßen, Gehwegen, Grün- flächen und Lärmschutzanlagen sowie Kosten für den Anschluss an Abwassersystem, Wasser-, Gas-, Wärme- und Stromversorgung sowie ans Telefonnetz.
Die Erschließungskosten müssen bei der Festlegung der Kredit Summe berücksichtig werden, da der Grundstückseigentümer in aller Regel einen Erschließungsbeitrag von rund 90% der angefallenen Kosten zu leisten hat.
[ Hinweis ]
Die Erschließungskosten beziehen sich auf den Anschluss des Grundstücks an die Hauptversorgungsleitungen.
Sie sind jedoch nicht zu verwechseln mit den Kosten, die für den Anschluss des Gebäudes an die Hauptleitungen entstehen und zu den Baukosten zählen.