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Exposé

 

Schriftliches Objektangebot eines Immobilienmaklers.

 

Im Exposé sind alle wichtigen Daten der Immobilie und der Besitz- verhältnisse aufgeführt.

 

Laut der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) hat der Makler jedes Exposé fünf Jahre lang aufzubewahren.

 

[ Hinweis ]

Das Exposé sollte folgende Angaben enthalten:

 

- Größe, Lage und Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks

- Zustand, Alter und Ausstattung der Immobilie

- Wohn- und Nutzfläche

- Bestehende Belastungen

- Höhe des Kaufpreises bzw. der Miete

- Bilder und Grundrisse des Objekts

- Kontaktdaten des Verkäufers oder Vermieters

- Allgemeine Geschäftbedingungen des Maklers

 

Prüfen Sie das Exposé sorgfältig, bevor Sie irgendeinen Vertrag unterzeichnen. Lassen Sie sich außerdem Referenzen des Maklers vorlegen, um seine Seriosität sicherzustellen!

 

Vorsicht ist geboten, wenn der Makler die Courtage schwarz verlangt. Ein solches Vorgehen ist gesetzwidrig und macht den Maklervertrag rechtsungültig.

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