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Fragen und Antworten

Was ist der „anfängliche effektive Jahreszins“?

Der Effektivzins wird in der Baufinanzierung stets nach den einheitlichen Grundsätzen der Preisangabenverordnung (PAngV) berechnet. Dennoch macht es einen Unterschied, ob die Rahmenbedingungen für einen Baukredit über die gesamte Laufzeit festgeschrieben sind oder ob sie nach Ablauf einer gewissen Frist (Zinsbindung) angepasst werden können.

 

Insofern bezieht sich der „anfängliche effektive Jahreszins“ auf Baukredite mit Konditionsanpassung und gibt den Effektivzins während der Zinsbindung an. Nach Ende der Zinsbindungsfrist wird der Zins bei einer Baufinanzierung in aller Regel neu verhandelt.

 

Aufgrund der Fluktuationen auf dem Zinsmarkt sollten Sie nach Ablauf der Zinsbindung nicht ohne weiteres an Ihrer Baufinanzierung festhalten, sondern eine Umschuldung in Erwägung ziehen: Wenn Sie erneut einen Baukreditvergleich durchführen und auf einen günstigeren Baukredit umschulden, sparen Sie leicht eine Menge Geld.

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