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Fertighaus

 

Ein aus vorgefertigten Teilen errichtetes Gebäude, das entweder schlüsselfertig oder als Ausbauhaus übergeben wird. Möglich ist auch eine Lieferung in Form von Bauteilen, aus denen der Bauherr selbst sein Haus errichtet.

 

Bis auf wenige Ausnahmen kann ein Fertighaus wie ein konventio- nelles Haus für einen Kredit beliehen werden - vorausgesetzt, es ist fest mit Grund und Boden verbunden.

 

Allerdings verlangen die Lieferfirmen von Fertighäusern in der Regel eine Zahlungsgarantie der Bank, die weitere Kosten verursacht.

 

[ Hinweis ]

Wird das Fertighaus schlüsselfertig oder als Ausbauhaus erworben, dann handelt es sich nicht um einen Kaufvertrag, sondern um einen Werkvertrag.

 

Der Unterschied ist wesentlich für die Gewährleistungsfrist, die beim Kaufvertrag lediglich ein Jahr dauert, während sie beim Werkvertrag fünf Jahre beträgt.

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