Flächennutzungsplan
Darstellung der beabsichtigten städtebaulichen und landschaftlichen Nutzung der Baufläche innerhalb einer Gemeinde gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Flächennutzungsplan versteht sich als Vorbereitung und Emp- fehlung für die Erstellung konkreter Bebauungspläne, d.h. nicht alles wird zwangsläufig so umgesetzt, wie es im Flächennutzungsplan dargestellt wird.
Lediglich für Behörden ist der Flächennutzungsplan verbindlich,
nicht jedoch für den Normalbürger.