Gemeinschaftseigentum
Miteigentum an Teilen eines Grundstücks oder Bauobjekts, das nicht mit Sondereigentum verbunden ist.
Zum Gemeinschaftseigentum zählen gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Flur, Treppenhaus, Fahrstuhl, Fassade.
Die Einzelheiten sind in der Teilungserklärung aufgeführt.