•  

Gemeinschaftseigentum

 

Miteigentum an Teilen eines Grundstücks oder Bauobjekts, das nicht mit Sondereigentum verbunden ist.

 

Zum Gemeinschaftseigentum zählen gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Flur, Treppenhaus, Fahrstuhl, Fassade.

 

Die Einzelheiten sind in der Teilungserklärung aufgeführt.

  Weiter zu: [  Grundbesitzwert ]
  Zurück zu: [  Gebäudewert ]
  Zu den Übersichtsseiten: [  A-F ] [ G-O ] [ P-Z ]

Verschaffen Sie sich mit dem Baukredit Zins-Chart bei Kredit Magazin einen Überblick über die Zinsentwicklung der letzten Jahre:

Direkt zur [ Zinsentwicklung ]