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Grundbesitzwert

 

Seit 1997 Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer sowie die Grunderwerbsteuer. Der Grundbesitzwert kann auf zweierlei Art und Weise bestimmt werden:

 

Beim Ertragswertverfahren richtet sich der Grundbesitzwert nach dem wirtschaftlichen Ertrag, der mit einem bebauten Grundstück erzielt wird. Beim Sachwertverfahren hingegen wird der reine Sachwert miteinbezogen - allerdings wird dieses Verfahren in der Baufinanzierung nur vereinzelt angewendet.

 

Bis 1997 wurden Grunderwerbssteuer und Erbschaftssteuer auf Basis eines festen Einheitswerts bemessen, der vom Finanzamt festgelegt wurde.

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