Grundbesitzwert
Seit 1997 Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer sowie die Grunderwerbsteuer. Der Grundbesitzwert kann auf zweierlei Art und Weise bestimmt werden:
Beim Ertragswertverfahren richtet sich der Grundbesitzwert nach dem wirtschaftlichen Ertrag, der mit einem bebauten Grundstück erzielt wird. Beim Sachwertverfahren hingegen wird der reine Sachwert miteinbezogen - allerdings wird dieses Verfahren in der Baufinanzierung nur vereinzelt angewendet.
Bis 1997 wurden Grunderwerbssteuer und Erbschaftssteuer auf Basis eines festen Einheitswerts bemessen, der vom Finanzamt festgelegt wurde.