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Grundbuchamt

 

Abteilung beim Amtsgericht, die das Grundbuch führt und sich mit allen Rechtsvorgängen beschäftigt, die Grundstücke betreffen.

 

Das Grundbuchamt ist für gewöhnlich in dem Amtsgericht angesiedelt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Immobilie fällt. In Baden-Württemberg ist es jedoch bei den jeweiligen Gemeinden ansässig.

 

Wer den Bau oder Kauf einer Immobilie finanzieren und einen Baukredit durch ein Grundpfandrecht absichert möchte, muss dafür aufs Grundbuchamt.

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