Grunderwerbsteuer
Steuer auf Kauf, Tausch, Erbschaft oder Schenkung von Gebäuden, Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Erbbaurechten auf fremdem Grund und Boden.
Die Grunderwerbsteuer beträgt derzeit 3,5% des Gesamtkaufpreises, lediglich Veräußerungen unter Verwandten ersten Grade sind davon befreit.
Bei der Planung Ihrer Baufinanzierung sollten Sie die Grunderwerbsteuer auf jeden Fall rechtzeitig mit einkalkulieren, z.B. wenn es um die Höhe des Kredit Betrags geht.
[ Hinweis ]
Erst mit der Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt Ihnen das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die Sie benötigen, um das Eigentum im Grundbuch umschreiben zu lassen. Um das Verfahren der Eigentumsumschreibung zu beschleunigen, können Sie die Grunderwerbsteuer bereits vor Fälligkeit entrichten.
Die Grunderwerbsteuer orientiert sich stets am Gesamtkaufpreis. Wurden Grundstück und Gebäude mit dem gleichen Kaufvertrag erworben, etwa bei einem Bauträger, dann fließt beides in die Veranschlagung der Grunderwerbsteuer mit ein.
Um das zu verhindern, müssen Sie dem Finanzamt nachweisen, dass Sie Grundstück und Gebäude unabhängig voneinander erworben haben. Etwa können Sie nach dem separaten Erwerb des Grundstücks drei unabhängige Objektangebote einholen, von denen Ihr Bauträger das günstigste machen muss.
Wenn Sie ein Grundstück erwerben, das noch zur Erschließung ansteht, achten Sie darauf, dass dies im Kaufvertrag vermerkt wird. So vermeiden Sie, die Grunderwerbsteuer auch für später anfallende Erschließungskosten zahlen zu müssen.