Hauskauf
Erwerb einer bereits errichteten Immobilie. Auch wenn das zu finanzierende Vorhaben kein Neubau ist, spricht man in diesem Zusammenhang von Baufinanzierung oder alternativ von Immobilienfinanzierung.
Der Eigentumsübergang wird beim Hauskauf über einen Notar abgewickelt, der im Namen des Käufers beim Grundbuchamt eine so genannte Auflassungsvormerkung erwirkt.
Erst nachdem der Käufer den Kaufpreis (finanziert durch Kredite und Eigenkapital) überwiesen hat, geht das Eigentum an der Immobilie vollständig auf ihn über, und der Verkäufer kann nicht mehr vom Kaufvertrag zurücktreten.