Herstellungskosten
Aus Sicht der Steuer die Summe aller Aufwendungen, die zur gebrauchsfähigen Errichtung einer Immobilie geleistet werden.
Zu den Herstellungskosten zählen Baukosten, Baunebenkosten, Maklercourtage, Notar-, Gerichts- und Bauabnahmegebühren sowie Grunderwerbsteuer. Die Herstellungskosten sollten bereits im Vorfeld der Baufinanzierung möglichst präzise abgeschätzt werden, um sicherzustellen, dass der aufgenommene Kredit sie tatsächlich deckt.
Wird die Immobilie nicht für eigene Zwecke genutzt, lassen sich die Herstellungskosten in Form einer Abschreibung steuerlich geltend machen.