Instandhaltung
Bauliche Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden und Mängeln an einer Immobilie, die durch Alterung, Abnutzung, Witterung oder Einwirken Dritter entstanden sind.
Im Gegensatz zur Modernisierung hat die Instandhaltung lediglich die Wiederherstellung des ursprünglichen baulichen Zustands bzw. dessen Erhalt zum Ziel.
Da die Instandhaltung eine gängige Maßnahme ist, dem Wertverlust einer Immobilie zu begegnen, wird sie von Banken und Kreditgebern gemeinhin als Finanzierungszweck für einen Baukredit anerkannt.
[ Hinweis ]
Wenn die Mängel an einem Gebäude seine bestimmungsgemäße Nutzung oder das Straßenbild wesentlich beeinträchtigen, kann die Gemeinde den Eigentümer nach § 177 BauGB verpflichten, Maßnahmen zur Instandhaltung durchzuführen.