Kaufvertrag
Notariell beurkundeter Vertrag, der die Bedingungen für die Über- tragung des Eigentums an einem Grundstück regelt.
Neben Kaufpreis und Zahlungsweise enthält der Kaufvertrag Details zur Lage des Grundstücks bzw. der Wohnung. Bei Eigentumswohnungen regelt der Kaufvertrag, wie hoch der Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum ist.
[ Hinweis ]
Der Erwerb eines Grundstücks zerfällt praktisch in folgende Phasen:
1. Abschluss des Kaufvertrags (beglaubigt durch einen Notar)
2. Auflassung (notarielle Erklärung der Einigung von Verkäufer und Käufer über die Eigentumsübertragung)
3. Kredit Auszahlung auf das Konto des Kreditnehmers und Überweisung an den Verkäufer
4. Eintrag der Eigentümerwechsels ins Grundbuch (erst hiermit geht das Eigentum am Grundstück auf den Käufer über)