Kinderzulage
Im Rahmen der Eigenheimzulage gezahlter jährlicher Zuschuss zur Baufinanzierung pro Kind in Höhe von ca. 800 €.
Bezuschusst werden nur Kinder, die unter 18 Jahre alt sind und zum Haushalt des Antragstellers gehören.
Kinder, die älter sind als 18 Jahre, können noch bis zu ihrem 27. Lebensjahr bezuschusst werden, wenn sie sich in der Ausbildung, im Grundwehr- oder Zivildienst befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr leisten.