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Löschungsbewilligung

 

Beurkundete Einwilligung des Berechtigten in die Löschung eines Rechts, das zu seinen Gunsten ins Grundbuch eingetragen wurde.

 

Dabei kann es sich um eine Hypothek oder Grundschuld zur Kredit Absicherung handeln, die nach Tilgung der Restschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden kann.

 

Nur mit einer Löschungsbewilligung des Gläubigers kann der Grundstückseigentümer die Grundschuld durch einen Notar löschen lassen.

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