Maklerprovision
Vergütung, die ein Makler für die erfolgreiche Vertragsvermittlung oder den Hinweis auf ein Angebot, das zum Vertragsabschluss führt, erhält.
Der Anspruch auf Maklerprovision hängt nach § 625 BGB davon ab, ob der Kauf- oder Mietvertrag durch die vermittelnde Tätigkeit des Maklers zustande kommt.
Die Höhe der Maklerprovision orientiert sich am Kaufpreis der Immobilie bzw. an der Nettomiete und muss bei der Planung jeder Baufinanzierung einkalkuliert werden.