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Mietkaution

 

Vom Mieter hinterlegte Sicherheit für den Vermieter, üblicherweise in zwei- bis dreifacher Höhe der Nettomiete.

 

Die Mietkaution wird nach dem Auszug des Mieters in der Regel mit Rückständen bei der Zahlung der Heiz- und Betriebskosten verrechnet, sobald die nächste Jahresabrechnung erfolgt. Hat der Mieter selbst verschuldete Mängel an der Immobilie nicht beseitigt oder vertraglich vereinbarte Schönheitsreparaturen nicht druchgeführt, so kann der Vermieter, anstatt einen Kredit aufzunehmen, die Mietkaution einbehalten, um die Mängel zu beheben.

 

Der Vermieter muss die Mietkaution auf einem gesonderten Spar- konto verzinst anlegen.

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