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Nichtabnahmeentschädigung

 

Entschädigung, die der Kreditnehmer an die Bank zahlt, wenn er einen beantragten Baukredit doch nicht abnimmt.

 

Die Nichtabnahmeentschädigung dient dem Baufinanzierer als Ausgleich für Kosten, die bei der Beschaffung und Bereitstellung der Kredit Summe entstehen.

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