Nießbrauch
Das Recht, auf Lebenszeit sämtliche Nutzungen aus einer Immobilie zu ziehen.
Wie jede Dienstbarkeit wird der Nießbrauch ins Grundbuch eingetragen und ist weder vererblich noch auf Dritte übertragbar.
Mit Nießbrauch belastete Immobilien finden bei einer Zwangsversteigerung selten Bieter, weil dem Eigentümer nur das reine Eigentumsrecht bleibt. Daher schmälert der Nießbrauch in den meisten Fällen den Wert, mit dem die Immobilie im Rahmen einer Baufinanzierung beliehen werden kann.