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Notaranderkonto

 

Treuhandkonto auf den Namen eines Notars, auf dem die Mittel aus einer Baufinanzierung kurzfristig verwahrt werden.

 

Die Kredit Auszahlung (Valutierung) auf ein Notaranderkonto schützt das Geld vor dem Zugriff des Verkäufers, solange der Baukredit noch nicht im Grundbuch abgesichert wurde.

 

Es sollte vorab im Kaufvertrag vereinbart werden, welche Partei zu welchem Zeitpunkt Anspruch auf Zinsen aus dem Notaranderkonto hat.

 

[ Hinweis ]

Der Notar haftet dafür, das das Geld zweckmäßig verwendet wird. Es wird erst dann ausgezahlt, wenn ein Grundpfandrecht auf den Namen des Kreditgebers im Grundbuch eingetragen wurde.

 

Diese Eintragung ist jedoch nicht ohne weiteres möglich, da der Käufer noch nicht Eigentümer der Immobilie ist. Daher muss sich der Verkäufer an der Grundschuldbestellung beteiligen oder dem Käfer der Immobilie einer Finanzierungsvollmacht für die Beleihung erteilen.

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