Notarbestätigung
Formelle Bestätigung des Notars gegenüber dem Baufinanzierer, dass der rangrichtigen Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch nichts im Wege steht.
Bei Vorlage einer Notarbestätigung kann die Bank den Kredit bereits vor seiner Absicherung auszahlen.
Die Notarbestätigung ist auf Antrag beim beurkundenden Notar erhältlich.