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Notarielle Beglaubigung

 

Im Rahmen der Baufinanzierung die formelle Bestätigung einer geleisteten Unterschrift durch einen Notar.

 

Im Gegensatz zur Beurkundung besagt die notarielle Beglaubigung lediglich, dass die Willenserklärung (etwa bei einem Vertrag) vom Notar selbst wahrgenommen und korrekt wiedergegeben wurde.

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