Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus
Staatliche Unterstützung für den Bau von Wohnungen durch Vergünstigungen und öffentliche Fördermittel.
Zur öffentlichen Förderung des Wohnungsbaus zählt zum einen die Abschreibung, zum anderen zinsgünstige Kredite, laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse) oder Bürgschaften.
[ Hinweis ]
Die genauen Regelungen können von Bundesland zu Bundesland variieren.
Details zur öffentlichen Förderung des Wohnungsbaus erfahren Sie bei den örtlichen Ämtern für Wohnungswesen und den Stadt- bzw. Kreisverwaltungen.