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Rangbescheinigung

 

Notarielle Bestätigung, dass der Eintragung einer Grundschuld an der vereinbarten Rangstelle im Grundbuch nichts entgegensteht.

 

Wenn eine Rangbescheinigung vorliegt, kann die Bank den Kredit auszahlen, auich wenn die Grundschuld noch nicht im Grundbuch eingetragen wurde.

 

Die Rangbescheinigung stellt der beurkundende Notar aus.

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