Rangstelle
Reihenfolge, in der die Gläubiger im Grundbuch eingetragener Grundpfandrechte aus dem Erlös einer Zwangsvollstreckung befriedigt werden.
An welcher Rangstelle ein Grundpfandrecht einen Kredit absichert, bestimmen Zeitpunkt und Nummer der Grundbucheintragung (Rechte mit demselben Datum haben den gleichen Rang).
Die Rangstelle lässt sich nachträglich ändern, allerdings bedarf es dazu neben der Übereinkunft von vorherigem und nachfolgendem Gläubiger auch der Zustimmung des Eigentümers.