Realkredit
Langfristiger Kredit, der durch Grundpfandrechte innerhalb der Beleihungsgrenze einer Immobilie gesichert ist.
Für Banken und Sparkassen wird der Realkredit grundsätzlich an erster Rangstelle abgesichert, für Bausparkassen an zweiter.
Im Gegensatz zum Personalkredit muss der Realkredit unabhängig von der Person des Kreditnehmers allein durch den verpfändeten Grund und Boden gedeckt sein, d.h. aus Erträgen, aus dem Bodenwert oder dem Verkehrswert der Immobilie.