Renovierung
Maßnahmen zur Behebung abnutzungs-, alterungs- oder witterungs- bedingter Missstände an einer Immobilie.
Im Unterschied zur Modernisierung dient die Renovierung allein der Erhaltung oder Wiederherstellung des ursprünglich vorhandenen baulichen Zustands.
Eine Renovierung kann durch einen Baukredit finanziert werden.
[ Hinweis ]
Der Gebäudeeigentümer kann gemäß § 177 BauGB von der Gemeinde zur Renovierung verpflichtet werden, wenn die Mängel an der Immobilie die bestimmungsgemäße Nutzung oder das Straßen- und Ortsbild entscheidend beeinträchtigen.