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Renovierung

 

Maßnahmen zur Behebung abnutzungs-, alterungs- oder witterungs- bedingter Missstände an einer Immobilie.

 

Im Unterschied zur Modernisierung dient die Renovierung allein der Erhaltung oder Wiederherstellung des ursprünglich vorhandenen baulichen Zustands.

 

Eine Renovierung kann durch einen Baukredit finanziert werden.

 

[ Hinweis ]

Der Gebäudeeigentümer kann gemäß § 177 BauGB von der Gemeinde zur Renovierung verpflichtet werden, wenn die Mängel an der Immobilie die bestimmungsgemäße Nutzung oder das Straßen- und Ortsbild entscheidend beeinträchtigen.

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