Revalutierung
Nutzung einer bestehenden Grundschuld, um einen neuen Kredit abzusichern.
Eine Revalutierung ist nur möglich, wenn der Baukredit, zu dessen Beleihung die Grundschuld ursprünglich eingetragen wurde, ganz oder teilweise getilgt worden ist.
Außerdem bedarf die Revalutierung der Zustimmung aller nachrangigen Gläubiger.